Ein Rundblick über Dornbirn vom schönsten Aussichtspunkt: dem Karren - genießt das Video!
Das Appartement liegt in einem kleinen Wohnanlage im Zentrum wenige Meter entfernt vom Hauptbahnhof Dornbirn. Von hier aus sind es 3 Gehminute zum Bahnhof und 10 Gehminuten zum Marktplatz. In unmittelbarer Umgebung sind Geschäfte, Cafés, Restaurants, Apotheken und Supermärkte.
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HAUSORDNUNG, ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Appartements ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Appartements Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.
(4) Im Appartement gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(5) Das Waschen und Trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf dem im Bad, am Balkon/Terrasse gestattet.
(6) Unser hauseigener Tiefgaragenplatz ist für Fahrzeuge der Gäste zu nutzen. Vorübergehend können KFZ auch auf dem Besucherparkplatz abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus der Tiefgarage behindern.
(7) Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Sträucher sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt.
(8) Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder bis 14 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Appartement nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Appartement, insbesondere bei Gefahr im Verzug und bei begründetem Verdacht auf missbräuchlicher Nutzung des Apartments. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.